Hinweise zur Jahresrechnung 2023/2024

In diesem Jahr kommt die Jahresrechnung etwas verspätet. Grund dafür ist, dass mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 11.09.2022 festgelegt wurde, dass der Vorstand ab 2023 nach den tatsächlichen Stromkosten im Jahr abrechnen muss. Die Jahresrechnung unseres Stromanbieters kam jedoch erst Ende Februar 2024. 

Neues Layout

Gleichzeitig haben wir das Layout der Jahresrechnung aktualisiert und übersichtlicher gestaltet. Ihr findet jetzt zu jeder Kostenerhebung auch den entspr. Hinweis zum entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung.

Wann kommt die Jahresrechnung?

Die Jahresrechnung wird beginnend ab 10.03.2024 verteilt bzw. zugestellt.

Wann ist die Zahlung fällig?

Die Jahresrechnung ist am 31.03.2024 fällig.

Wie berechnen sich die Stromkosten?

2023 war ein turbolentes Jahr und dies wirkte sich auch auf den Strompreis aus. So betrug der Arbeitspreis für Strom 2023 einschließlich Mehrwertsteuer (19%) und Stromsteuer (2,05 Cent je KWh):

01.01.2023 bis 28.02.2023 0,3543 Euro/KWh
01.03.2023 bis 31.08.2023 0,5714 Euro/KWh
01.09.2023 bis 31.12.2023 0,4384 Euro/KWh

Ab dem 01.03.2023 galt zusätzlich die gesetzliche Strompreisbremse. Somit wurden für 80% des üblichen Stromverbrauches 0,400 Euro/KWh und für die restlichen 20% nach Höhe des jeweiligen Arbeitspreises abgerechnet. 

Dies wurde bei der Berechnung der Stromkosten ebenfalls berücksichtigt.

Berechnungsgrundlage:

Da es im Jahr 2023 keine Zwischenablesungen gab, haben wir den prozentualen Gesamtstromverbrauch auch auf die jeweiligen Kleingärten angewendet. Im Jahr 2023 wurde der Strom wie folgt verbraucht:

Gesamtverbrauch: 10.097,0 KWh

01.01.2023 bis 28.02.2023 : 1.252,0 KW/h entspricht 12,4 %
01.03.2023 bis 31.08.2023 : 4.604,0 KW/h entspricht 45,6 %
01.09.2023 bis 31.12.2023 : 4.241,0 KW/h entspricht 42,0 %

Dieses Prozentwerte wurden auch beim Verbrauch im Kleingarten angerechnet.

Rechenbeispiele:

Verbrauch Kleingarten 500 KW/h

01.01.2023 bis 28.02.2023 : 62,0 KW/h (12,4%) x 0,3543 € = 21.96 €
01.03.2023 bis 31.08.2023 : 227,99 KW/h (45,6%) = (227,99 x 80% x 0,400 €) + (227,99 x 20% x  0,5714 €) = 99,01 €
01.09.2023 bis 31.12.2023 : 
210,01 KW/h (42,0%) = (210,01 x 80% x 0,400 €) + (210,01 x 20% x  0,4384 €) = 85,62 €

Gesamtkosten = 206,59 €

Verbrauch Kleingarten 250 KW/h

01.01.2023 bis 28.02.2023 : 31,0 KW/h (12,4%) x 0,3543 € = 21.96 €
01.03.2023 bis 31.08.2023 : 113,99 KW/h (45,6%) = (
113,99 x 80% x 0,400 €) + (113,99 x 20% x  0,5714 €) = 49,51 €
01.09.2023 bis 31.12.2023 : 
105,01 KW/h (42,0%) = (105,01 x 80% x 0,400 €) + (105,01 x 20% x  0,4384 €) = 42,81 €

Gesamtkosten = 103,30 €

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Marko

    Hallo zusammen, vielen Dank an den Vorstand und an unsere Kassiererin für diese detallierte Erklärung. Ich weiß, dass es mit viel Aufwand und Geduld verbunden war eine ordnungsgemässe Abrechnung für das verrückte Jahr 2023 zu erstellen. Es ist dem Vorstand (aus meiner Sicht) gut und verständlich gelungen.
    Vielen Dank auch für die Bemühungen (auch wenn man es nicht ALLEN recht machen kann), so TRANSPARENT wie nur irgend möglich zu sein.
    VG GF aus 08

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